Ihr habt's ja mitgekriegt, überall machen se sich ins Hemdchen, wegen des neuen Gesetzes, das Websitebetreiber zu einer Datenschutzerklärung verdonnert. Ich hab damit kein Problem. Ok, wie man diese Erklärung
vor Entstehung dieser ganzen Daten präsentieren soll, ist nicht ganz unproblematisch, aber da halte ich's nach des Anwalts Interpretation: Ein Link in der Fußzeile sollte praktikabel sein.
Übrigens, Usabilitologen hatten sowas auch mal gefordert. kommdesign.de hat zum Beispiel schon seit den Neunzigern eine "Verbraucherinformation" auf seinen Seiten verlinkt.
Jedenfalls hat die ganze Diskussion dazu geführt, dass ich
meine Erklärung mal aufgefrischt habe. Basiert auf der Vorlage vom Law-Blog und wurde von mir erweitert/umgeschrieben. Wer will, kann kann es sich Copy&Pasten und Search&Replacen ...
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