alps hypertexte
... zum Totlachen. Ich nehme mal an, dass dieser "Admin" noch nie in die Einstellungen seines Email-Clients geguckt hat, oder aber den Punkt mit der Behandlung von Sendebstätigungen nie ernst genommen hat, oder einfach ... ein mieses Emailprogramm benutzt, welches gar nicht richtig mit Sendebestätigungen umgehen kann. Das alleine hätte doch schon eine Kündigung wegen Inkompetenz gerechtfertigt.Der Kläger des Verfahrens war als Systemadministrator bei einem Versicherungskonzern langjährig beschäftigt gewesen. In dieser Eigenschaft war ihm der Zugriff auf den Mail-Verkehr im Unternehmen zwar technisch möglich, arbeitsrechtlich jedoch untersagt. Trotzdem hatte er aus Anlass eines Streits drei E-Mails seiner Vorgesetzten unbefugt gelesen und dieses nach anfänglichem Leugnen auch eingestanden. Aufgefallen war seine Handlung durch das versehentliche Auslösen einer Lesebestätigung.
heise news: Unberechtigter Zugriff auf E-Mail rechtfertigt fristlose Kündigung eines Admins
alp on 2006-01-22 19:13 (Reply)
Gerald Steffens on 2006-01-22 20:17 (Reply)
alp on 2006-01-22 20:34 (Reply)
Dimi on 2006-01-25 21:20 (Reply)
Markus (Homepage) on 2006-01-22 17:48 (Reply)
sollte auch Platz machen für einen fähigen Admin